Die Zahl der Rentner, die von ihrer Rente nicht leben können und deshalb zusätzliche staaliche Unterstützung benötigen, ist seit 2006 um 7,4% auf 732.602 Rentner gestiegen. Davon 392.368 Altersrentner und 340.234 voll erwerbsgeminderte Rentner.

Besonders gravierend sind aber die Langfrist-Prognosen: Geht der Trend so weiter, könnten schon im Jahr 2010 über 1 Million Rentner auf zusätzliche Unterstützung angewiesen sein, im Jahr 2030 gar 14 Millionen Rentner. Der zusätzliche finanzielle Aufwand des Staates würde dann von heute knapp 3,5 Mrd. Euro auf unbezahlbare 68,6 Mrd. Euro ansteigen. Und die Zahl der Steuerzahler sinkt ja auch noch durch die Demographie. Wie soll das funktionieren?

Wer heute nicht genügend vorsorgt, sollte sich folgende Frage stellen:
Nebenjob heute annehmen um mehr für sich selbst vorzusorgen oder Nebenjob (Hauptjob) im Alter?

Deshalb ist eine unabhängige Finanzplanung für den Ruhestand, auch Ruhestandsplanung genannt, so wichtig, damit Sie wissen, wo Sie stehen, was Sie (noch) tun müssen und wie es für Sie konkret aussehen wird inklusive verschiedener Szenarien.

Gerne erstellen wir Ihnen eine persönliche Ruhestandsplanung mit Integration der bestehenden Verträge.
Entweder gegen eine Pauschale von 180€ inkl. MwSt. oder kostenfrei, wenn Sie die Altersvorsorge dauerhaft mit uns lösen möchten und Wert auf langfristige unabhängige professionelle Beratung Wert legen.

Etwa 42 Prozent der Riester-Verträge erhalten  nicht  die  maximale  Zulage  und  können  damit  die  Nutzung  des  Geldgeschenks  nicht optimieren.  Das  offenbart  eine  offenkundige  Unterversorgung.  Sprechen Sie mit uns, damit Ihnen das nicht passiert!

Was ist das phi-Konzept®?

Das phi-Konzept® ist ein an den individuellen Gegebenheiten des Unternehmens und den Zielen der Unternehmensleitung ausgerichtetes Maßnahmenbündel für eine zeitgemäße betriebliche Altersversorgung.  Ziel dabei ist die Optimierung und Ausfinanzierung bestehender bzw. Einrichtung neuer bAV-Versorgungswerke, die sich nicht nur vollständig aus den betriebswirtschaftlichen Effekten finanzieren, sondern zusätzlich Liquidität und Unternehmensvermögen schaffen sollen.

Um alle Mitarbeiter zu einer angemessenen Entgeltumwandlung zu motivieren wird eine attraktive arbeitgeberfinanzierte bAV angeboten. Dadurch erhält das Unternehmen nicht nur einen Marktvorteil insbesondere bei der Gewinnung und Bindung guter Mitarbeiter, sondern sichert auch der Geschäftsführung die Ausfinanzierung und Anpassung eigener Versorgungszusagen.

Das phi-Konzept® misst sich mit allen Wettbewerbern und soll das beste Gesamtkonzept einer zeitgemäßen bAV in Deutschland darstellen – ohne Verlierer!

Für welche Unternehmen ist das phi-Konzept® geeignet?

Grundsätzlich für alle Unternehmensformen, also

  • Kapitalgesellschaften (diese können die größten betriebswirtschaftlichen Effekte erzielen),
  • Personengesellschaften, wobei auch für die Gesellschafter und ihre Angehörigen eine steuerlich geförderte bAV erreicht wird oder
  • Einzelunternehmen und die GbR-Gesellschaften (insbesondere Sozietäten, Architektenbüros, Arztpraxen, Kanzleien von Steuerberatern oder Rechtsanwälten usw.) die sogar aus der Abgeltungssteuer ab 2009 besondere Vorteile erhalten,

In welchen Fällen sollte (muss) man sich das phi-Konzept® unbedingt ansehen?

In jeder der folgenden Situationen kann das phi-Konzept® hilfreich sein und individuelle Lösungen bieten:

  • ein Geschäftsführer (auch GGF, Personengesellschafter oder Einzelunternehmer) hat keine eigene bAV,
  • ein Gesellschafter (auch Personengesellschafter oder Einzelunternehmer) oder deren Angehörige haben keine Anwartschaften auf bAV aus ihren Unternehmen,
  • ein GGF ist höchstens 55 Jahre alt und hat keine Pensionszusage in seinem Unternehmen,
  • ein Geschäftsführer erreicht in Kürze das Pensionsalter, hat aber keine oder nur ungenügende Finanzmittel für seine Pensionszusage,
  • ein Geschäftsführer hat noch zirka fünf Jahre bis zum Pensionsalter und will die Finanzierung seiner Pensionszusage endlich wirklich absichern und schützen,
  • Geschäftsführer oder leitende Mitarbeiter oder Führungskräfte sind unverheiratet,
  • ein Berater empfiehlt den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung für die Finanzierung einer Pensionszusage,
  • ein Berater drängt auf die unbedingte Auslagerung der Pensionszusage – insbesondere auch wegen angeblicher Insolvenzgefahr durch BilMoG-Regelungen,
  • ein Berater empfiehlt Pensionsfonds für bestehende oder neue bAV,
  • die Entgeltumwandlung wird nur von wenigen Mitarbeitern genutzt,
  • Mitarbeiter investieren weniger als 4 Prozent ihres Bruttogehaltes in Entgeltumwandlung,
  • die Entgeltumwandlung wird über Versicherungs-Lösungen angeboten (DV, PK, PF oder rückgedeckte UK),
  • im Unternehmen sind 400 €-Kräfte beschäftigt,
  • im Unternehmen fallen häufig Überstunden an,
  • im Unternehmen werden vermögenswirksame Leistungen angeboten,
  • der Geschäftsführung oder einzelnen Mitarbeitern werden Tantieme oder Boni gezahlt,
  • das Unternehmen beschäftigt Zeit- bzw. Saisonarbeiter oder regelmäßig “Fremddienstleister”(Freiberufler),

Notleidende Geschäftsführerversorgung

Haben Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer gar keine betriebliche Altersversorgung oder ist diese völlig unterfinanziert, dann erlaubt das phi-Konzept® regelmäßig durch aktive Gestaltung auch Ihre Altersversorgung in kurzer Zeit wieder auf solide Beine zu stellen.

Mitarbeiterbindung und -motivation

Leiden Sie besonders an hohen Fluktuationsraten Ihrer Mitarbeiter, dann profitieren Sie von den hohen Motivations- und Bindungswirkungen des phi-Konzepts® als ein personalwirtschaftlicher Motor für Ihr Unternehmen durch ein attraktives Versorgungswerk für Ihre Mitarbeiter.

Kopplung von arbeitnehmer- und arbeitgeberfinanzierter bAV

Wer verstanden hat, dass der Rechtsanspruch der Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung eine Chance und keine Bedrohung darstellt, wird ein großes Interesse haben, alle Mitarbeiter zur Entgeltumwandlung zu motivieren. Wenn auch die Entgeltumwandlung letztendlich Gehaltsverzicht bedeutet, die Arbeitnehmer müssen verstehen, dass die betriebliche Altersvorsorge der beste, am stärksten geförderte und sicherste Weg für eine eigene Altersvorsorge ist.

Der Arbeitgeber gibt daher mit einer attraktiven arbeitgeberfinanzierten Zusatzleistung den entscheiden-den Anreiz zur Beteiligung der Mitarbeiter an Entgeltumwandlung. Die Arbeitgeberleistung ist dabei so zu bemessen, dass ein Verzicht darauf für den Mitarbeiter “schmerzt”. In diesem Sinne werden Arbeitnehmervorsorge aus Entgeltumwandlung und Arbeitgebervorsorge unzertrennlich miteinander gekoppelt. Eine Nichtbeteiligung an der Entgeltumwandlung hat einen Verlust des Arbeitgeberbeitrages zur Folge.